Informationen gemäß § 451g Handelsgesetzbuch (HGB)
Still Looking for a Move
Inhaber: Arslan Saleem
Stand: 11. Oktober 2026
Diese Haftungsinformationen gelten für Transportverträge, die rechtlich als Umzugsverträge im Sinne der §§ 451 ff. HGB einzuordnen sind.
Für sonstige Möbel- und Einzelguttransporte können andere gesetzliche Haftungsbestimmungen gelten.
Die nachfolgenden Informationen erläutern die gesetzlichen Haftungsregelungen und die Rechte der Kunden.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben uneingeschränkt anwendbar.
Der Frachtführer haftet nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich für Verlust oder Beschädigung des Transportguts während der Zeit zwischen Übernahme und Ablieferung.
Eine Haftung kann außerdem bei Überschreitung der vereinbarten beziehungsweise gesetzlichen Lieferfrist bestehen.
Die Höhe und der Umfang möglicher Ersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des jeweiligen Schadensfalls.
Gesetzliche Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nur, soweit ihre jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
WICHTIGER HINWEIS ZUR HAFTUNGSBEGRENZUNG
Bei Umzugsverträgen ist die gesetzliche Haftung des Frachtführers für Verlust oder Beschädigung gemäß § 451e HGB grundsätzlich begrenzt auf:
620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrags benötigt wird.
Für die Berechnung ist der zur Erfüllung des gesamten Transportvertrags erforderliche Laderaum maßgeblich, nicht lediglich das Volumen eines einzelnen beschädigten Gegenstands.
Die Haftungsgrenze stellt keinen pauschalen Entschädigungsbetrag dar.
Der tatsächlich zu ersetzende Schaden richtet sich insbesondere nach den gesetzlichen Vorschriften über die Schadensermittlung.
Für Schäden aufgrund einer Lieferfristüberschreitung gelten gesonderte gesetzliche Haftungsregelungen. Nach § 431 Abs. 3 HGB ist die Haftung hierfür grundsätzlich auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt.
Eine gesetzliche Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung, soweit sie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ausgeschlossen ist.
Nach § 451d HGB kann die Haftung des Frachtführers unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ausgeschlossen sein, soweit ein Verlust oder eine Beschädigung auf besondere Risiken zurückzuführen ist.
Hierzu gehören insbesondere:
Die Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden.
Schäden aufgrund einer unzureichenden Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender, soweit dies nach den gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen ist.
Schäden im Zusammenhang mit einer Behandlung, Verladung oder Entladung des Transportguts durch den Absender.
Besondere Risiken bei der Beförderung von Transportgut in Behältern, die nicht durch den Frachtführer verpackt wurden.
Schäden beim Verladen oder Entladen von Gegenständen, deren Größe oder Gewicht nicht zu den räumlichen Verhältnissen passt, sofern der Frachtführer zuvor auf das Beschädigungsrisiko hingewiesen hat und der Kunde dennoch auf der Durchführung bestanden hat.
Besondere Risiken bei der Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen.
Schäden aufgrund besonderer Eigenschaften des Transportguts, die beispielsweise zu Bruch, Funktionsstörungen, Rost, innerem Verderb oder Auslaufen führen können.
Wichtiger Hinweis: Ein Haftungsausschluss tritt nicht automatisch ein. Die gesetzlichen Voraussetzungen müssen im jeweiligen Einzelfall erfüllt sein. Insbesondere kann sich der Frachtführer auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur berufen, wenn er die nach den Umständen erforderlichen Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.
Kunden haben die Möglichkeit, vor Vertragsschluss eine weitergehende Haftung zu vereinbaren oder das Transportgut gesondert zu versichern.
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn besonders wertvolle, zerbrechliche oder empfindliche Gegenstände transportiert werden sollen.
Eine weitergehende Haftungsvereinbarung kann im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten individuell geprüft und vereinbart werden.
Alternativ können Kunden eine gesonderte Transportversicherung für ihr Umzugsgut abschließen.
Eine zusätzliche Transportversicherung zum vollen Warenwert ist nicht automatisch Bestandteil unserer Dienstleistung.
Eine zusätzliche Versicherung wird durch uns nur angeboten oder vermittelt, wenn dies tatsächlich möglich und ausdrücklich vereinbart ist.
Gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unabhängig vom Abschluss einer zusätzlichen Versicherung bestehen.
WICHTIGER HINWEIS ZU DEN GESETZLICHEN ANZEIGEFRISTEN
Für Umzugsverträge gelten insbesondere die Schadensanzeigefristen nach § 451f HGB.
Äußerlich erkennbare Verluste oder Beschädigungen müssen dem Frachtführer grundsätzlich spätestens am Tag nach der Ablieferung angezeigt werden.
Verluste oder Beschädigungen, die bei der Ablieferung äußerlich nicht erkennbar waren, müssen grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach der Ablieferung angezeigt werden.
Ansprüche wegen einer Überschreitung der Lieferfrist unterliegen den gesetzlichen Anzeigevorschriften.
Gemäß § 438 Abs. 3 HGB erlöschen entsprechende Ansprüche grundsätzlich, wenn die Lieferfristüberschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung angezeigt wird.
Eine Schadensanzeige nach Ablieferung muss in Textform erfolgen.
Hierfür kann insbesondere eine E-Mail verwendet werden.
Zur Wahrung der gesetzlichen Anzeigefrist genügt nach § 438 Abs. 4 HGB die rechtzeitige Absendung.
Eine Schadensanzeige soll den festgestellten Verlust beziehungsweise die Beschädigung ausreichend deutlich beschreiben.
Werden die gesetzlich vorgesehenen Anzeigevorschriften nicht eingehalten, können die betreffenden Ersatzansprüche nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen erlöschen.
Dies gilt nur, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Insbesondere kann sich der Frachtführer gegenüber Verbrauchern nicht auf die einschlägigen gesetzlichen Anzeigevorschriften berufen, soweit die nach § 451g HGB erforderliche Unterrichtung über Form, Fristen und Rechtsfolgen der Schadensanzeige nicht spätestens bei Ablieferung erfolgt ist.
Gesetzliche Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen finden keine Anwendung, soweit ihre Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder ihr Ausschluss gesetzlich vorgeschrieben ist.
Dies gilt insbesondere unter den Voraussetzungen des § 435 HGB bei vorsätzlichem oder entsprechend qualifiziert leichtfertigem Verhalten.
Zwingende gesetzliche Rechte bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.
Gesetzliche Verbraucherrechte werden durch diese Haftungsinformationen nicht eingeschränkt.
Sollten während eines Transports Gegenstände verloren gehen oder beschädigt werden, bitten wir um eine möglichst zeitnahe Mitteilung.
Für eine zügige Bearbeitung sind insbesondere folgende Angaben hilfreich:
Schadensmeldungen können an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:
help@lookingforamove.de
Die gesetzlichen Bestimmungen über Form und Fristen der Schadensanzeige bleiben maßgeblich.
Still Looking for a Move
Inhaber: Arslan Saleem
https://www.lookingforamove.de
Stand: 11. Oktober 2026